Heute in der Gemeinde Altenbeken . Ein vor dem blauen Auto (ohne Sonderberechtigung) korrekt abgestellte Rollstuhlauto konnte seine Rampe nicht ausfahren und den Rollstuhlfahrer einladen. Erst Hilfe durch ein
benachbartes Taxiunternehmen konnte die Weiterfahrt eines Zugreisenden ermöglichen.

Das Verkehrszeichen 314 der Straßenverkehrsordnung StVo hat seinen Grund, wie wir finden.

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