VdK fordert Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Berlin. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hat kürzlich der Darstellung von Bundeskanzler Merz widersprochen, wonach das 100-Tage-Sofortprogramm der Bundesregierung vollständig abgearbeitet sei. Insbesondere zentrale Maßnahmen wie die überfällige Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes seien bislang nicht umgesetzt worden. Diese werde nach Benteles Angaben derzeit vor allem durch das Wirtschafts- und das Innenministerium blockiert.

Merz habe zwar erklärt, alle Vorhaben aus dem Sofortprogramm befänden sich in der Umsetzung, doch dies entspreche nicht den Tatsachen, so Bentele in der Pressemitteilung des VDKs. Die geplante Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes stehe weiterhin aus. Bentele betonte, dass Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftsverbänden offenbar nicht über den eigenen Tellerrand hinausblickten und nicht sähen, dass sie sich damit einen erheblichen Markt entgehen ließen.

Die Union und Wirtschaftsvertreter betrieben aus Sicht des VdK mit ihrer Blockadehaltung gegenüber barrierefreier Infrastruktur eine kurzsichtige Wirtschaftspolitik. Damit würden nicht nur die Bedürfnisse von rund 7,9 Millionen schwerbehinderten Menschen – über neun Prozent der Bevölkerung – ignoriert, sondern auch das wachsende ökonomische Potenzial anderer Gruppen wie älterer Menschen ausgeblendet, die ebenfalls von barrierefreien Zugängen profitierten. Dies schade der Volkswirtschaft erheblich.

Vera Bentele (Bild:Marlene Gawrisch)

Bentele kritisierte zudem, dass altbekannte Argumente, etwa eine angeblich zunehmende Bürokratie durch Barrierefreiheit, durch Wiederholung nicht richtiger würden. Statt Barrierefreiheit als Chance zur Erschließung neuer Konsumentengruppen zu begreifen, würden Betroffene weiterhin als Belastung angesehen. Dabei ließen sich mit einfachen Maßnahmen wie rollstuhlgerechten Eingängen in Restaurants oder barrierefreien Menükarten sowohl Teilhabe ermöglichen als auch wirtschaftliches Wachstum fördern. Schon in der Vergangenheit häverbände anerkannt, dass angemessene Vorkehrungen ein erster, unerlässlicher Schritt zur Inklusion von Menschen mit Behinderung seien.

Darüber hinaus begünstige die derzeitige Blockadehaltung auch strukturelle Ausschlüsse am Arbeitsmarkt. Wenn ältere Beschäftigte länger im Erwerbsleben bleiben sollten, benötigten sie barrierefreie Arbeitsplätze – die aber häufig fehlten.

Der VdK fordere daher eine rasche Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Verantwortung.

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