Berlin/Bad Driburg. Ab dem Jahr 2026 treten viele neue Regeln für Menschen mit Schwerbehinderung in Kraft. Sie betreffen die Rente, die Steuern, neue digitale Nachweise und mehr Barrierefreiheit im Alltag. Auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es Änderungen, wenn sie keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Es lohnt sich also, sich rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen.
Rente
Wer schwerbehindert ist und ab dem Jahrgang 1964 geboren wurde, kann erst mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Ein früherer Rentenbeginn ab 62 Jahren bleibt möglich, aber dann wird die Rente dauerhaft um 10,8 Prozent gekürzt.
Frühere Sonderregeln und Übergangsregelungen fallen weg.
Voraussetzung bleibt, dass man mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung hat und ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr vorliegt.
Wer früher in Rente gehen möchte, sollte sich gut beraten lassen – zum Beispiel zur Flexi-Rente, zu Teilrenten oder freiwilligen Ausgleichszahlungen.
Steuern
Der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag kann ab 2026 nur noch digital beantragt werden.
Das bedeutet: Die Versorgungsämter melden den festgestellten Grad der Behinderung künftig direkt an das Finanzamt.
Die Beträge für die Steuererleichterung bleiben gleich – je höher der Grad der Behinderung, desto höher ist auch der steuerliche Vorteil.
Wichtig ist, sich frühzeitig mit der neuen digitalen Antragstellung vertraut zu machen.
Neuer EU-Behindertenausweis und EU-Parkausweis

Die Europäische Union hat beschlossen, dass es in allen EU-Ländern einen einheitlichen Behindertenausweis und Parkausweis geben wird.
Deutschland kann diese Karten schon ab 2026 einführen, spätestens aber müssen sie bis Juni 2028 überall gelten.
Der neue EU-Behindertenausweis soll europaweit Vorteile bringen:
Zum Beispiel ermäßigte oder kostenlose Eintritte in Museen, Theater, Freizeitparks oder Konzerte, vorrangigen Zugang bei Veranstaltungen oder Unterstützung durch Assistenzpersonen und Assistenztiere.
Die Karten sollen digital und im Scheckkartenformat erhältlich sein.
Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet viele Unternehmen, ab 2026 ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Das betrifft zum Beispiel Webseiten, Apps, Geldautomaten oder Ticketautomaten.
Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen einfacher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können – ob online oder im Alltag.
Arbeitsmarkt und Ausgleichsabgabe
Unternehmen, die keine oder zu wenige schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese Abgabe wird ab 2026 erhöht.
Das soll dazu beitragen, dass mehr Betriebe Menschen mit Behinderung einstellen.
Für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen ist das wichtig, um das Thema Inklusion im Betrieb neu anzustoßen.
2026 bringt viele Neuerungen für Menschen mit Schwerbehinderung.
Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, digitale Verfahren zu nutzen und sich beraten zu lassen – damit keine Nachteile entstehen und die neuen Chancen genutzt werden können.