Finanzstopp gefährdet Inklusionsarbeit an Schulen
Düsseldorf/Bad Driburg. Wie die Rheinische Post berichtet, sorgt eine Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen derzeit für erhebliche Unruhe in den Kommunen. Trotz steigenden Bedarfs soll die sogenannte Inklusionspauschale – ein zentraler Finanzierungsbaustein für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung an Regelschulen – künftig nicht mehr an wachsende Kosten angepasst werden. Die Landesregierung plant demnach, die Pauschale auf dem aktuellen Stand einzufrieren. Mit diesem Geld finanzieren die Kommunen unter anderem sozialpädagogisches Personal, pflegerische Unterstützung und Assistenzkräfte. Individuelle Einzelfallhilfen sind davon nicht umfasst.
Laut Rheinischer Post war die Pauschale in den vergangenen Jahren mehrfach deutlich erhöht worden: von 40 Millionen Euro im Schuljahr 2020/21 auf 50 Millionen im Folgejahr und zuletzt auf 67 Millionen Euro im Schuljahr 2023/24. Angesichts der wachsenden Zahl von Kindern mit Förderbedarf hatten Städte und Kreise erneut mit einer Anhebung gerechnet. Das nun geplante Einfrieren zwinge die Kommunen nach eigener Einschätzung dazu, zusätzliche Kosten selbst zu tragen oder Unterstützungsangebote für Kinder mit Behinderungen zu reduzieren.
Die drei kommunalen Spitzenverbände – Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund – reagierten laut Rheinischer Post „entrüstet“ und werfen dem Land vor, die bisherige Vereinbarung zur Finanzierung der schulischen Inklusion einseitig aufzukündigen. Dass die geplante Änderung ohne vorherige Beteiligung der Kommunen vollzogen werde, bezeichnen die Verbände als Bruch der Vertragstreue.
Auch Pro barrierefrei e.V. mit ihrem Sitz in Bad Driburg, schließt sich der wachsenden Kritik an den Plänen des Landes an. Der Vorsitzende der gemeinnützigen Selbsthilfegruppe aus Ostwestfalen-Lippe, Wilk Spieker, findet deutliche Worte: „Das Ende der Inklusion beginnt.“ Die Entscheidung, die Inklusionspauschale einzufrieren, sei ein „fataler Rückschritt“, der die Teilhabechancen vieler Kinder massiv gefährde und mühsam erreichte Fortschritte im gemeinsamen Lernen zunichtemache.

Die Landesregierung weist diese Vorwürfe zurück. Das Schulministerium betont, die Inklusionspauschale sei wiederholt Gegenstand von Gesprächen zwischen Land und Kommunen gewesen. Ministerin Dorothee Feller verweist zudem auf die anhaltenden finanziellen Leistungen des Landes: Neben der Pauschale von 67 Millionen Euro gibt es einen Belastungsausgleich für Sachkosten sowie weitere Maßnahmen wie zusätzliche sozialpädagogische Stellen im Rahmen der Neuausrichtung der Inklusion. In Landtagsdokumenten wird außerdem festgehalten, dass die Pauschale ursprünglich einer regelmäßigen Evaluation unterliegen sollte, die Grundlage für eventuelle zukünftige Anpassungen bildet.
Seit dem Schuljahr 2014/15 hat das Land NRW nach Angaben aus Landtagsunterlagen insgesamt 624 Millionen Euro nach dem Inklusionsfördergesetz an die Kommunen ausgeschüttet, davon 434 Millionen Euro über die Inklusionspauschale. Ob die nun geplante Deckelung der steigenden Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht wird, ist nach Einschätzung vieler Beteiligter offen – und dürfte nach dem Bericht der Rheinischen Post weiterhin intensives Konfliktpotenzial zwischen Land und Kommunen bieten.
Titelbild: Landschaftsverband Rheinland (LVR)