Bundestag stärkt Pflegefachkräfte und entlastet Betroffene
Alexander Bieseke
Berlin. Der Bundestag hat am heutigen 6. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Kompetenzen von Pflegefachkräften zu erweitern, bürokratische Hürden abzubauen und die pflegerische Versorgung effizienter und bedarfsgerechter zu gestalten.
Befugnisse von Pflegefachkräften
Pflegekräfte dürfen künftig nach einer ärztlichen Erst-Diagnose bestimmte bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen eigenverantwortlich erbringen. In definierten Fällen ist auch die Durchführung von Leistungen ohne ärztliche Diagnose möglich, wenn der pflegerische Bedarf durch eine pflegerische Diagnose festgestellt wird. Die Fristen für die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten werden verkürzt, sodass neue Befugnisse schneller in der Praxis umgesetzt werden können. Parallel wird die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene gestärkt, und eine wissenschaftliche Aufgabenbeschreibung („Scope of Practice“) soll die fachlichen Rahmenbedingungen weiter klären.
Erleichterungen für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige erhalten leichteren Zugang zu Präventionsleistungen, die künftig auch direkt durch Pflegefachkräfte angeboten werden können. Beratungsbesuche für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, werden von vierteljährlich auf halbjährlich reduziert, wobei bei Bedarf weiterhin quartalsweise Beratung möglich bleibt. Zudem werden innovative gemeinschaftliche Wohnformen in der Pflege durch neue Regelungen im Vertrags-, Leistungs- und Qualitätssicherungsrecht unterstützt, und die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen wird verbessert, um regionale Versorgungsstrukturen zu stärken.
Bürokratieabbau
Die Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt, und Qualitätsprüfungen durch Medizinische Dienste und Heimaufsicht werden effizienter gestaltet, unter anderem durch frühzeitige Ankündigung und Zusammenführung von Prüfungen. Anträge und Formulare für Pflegeleistungen werden vereinfacht, digitale Pflegeanwendungen schneller in die Versorgung gebracht, und Verfahren im Pflegevergütungsrecht werden verschlankt. Auch eilbedürftige Pflegeanträge werden beschleunigt, und Doppelstrukturen sollen vermieden werden.
Weitere Regelungen
Die Zahl der Kinderkrankentage bleibt 2026 bei 15 Tagen pro Kind bzw. 30 Tagen für Alleinerziehende. Ersatzpflege im Rahmen der Verhinderungspflege kann bis zum Ende des Folgejahres beantragt werden. Vergütungsanstiege in Krankenhäusern werden auf die reale Kostenentwicklung begrenzt, wodurch rund 1,8 Milliarden Euro an Kostensteigerungen vermieden werden. Die sachlichen Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen nur inflationsbedingt steigen, was Einsparungen von rund 100 Millionen Euro ermöglicht. Die Fördersumme des Innovationsfonds wird 2026 halbiert und ausschließlich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Weitere Maßnahmen stärken den vertragsärztlichen Notdienst und fördern die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege.
Ziel des Gesetzes
Das Gesetz stärkt Pflegefachkräfte, reduziert bürokratische Belastungen und schafft mehr Freiräume für die Versorgung am Menschen. Es verbessert die Effizienz und Qualität der Pflege und soll die Attraktivität des Pflegeberufs langfristig erhöhen. Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung des Bundesrates.