Ein Beitrag aus Sicht von pro barrierefrei e.V.

Der Referentenentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom November 2025 verfolgt ein erklärtes Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen endlich auch im privaten Bereich einen spürbar besseren Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erhalten – ohne Unternehmen „unverhältnismäßig und unbillig“ zu belasten. Schon diese Formulierung offenbart ein Grundproblem der Debatte: Barrierefreiheit wird noch immer primär als Kostenfaktor betrachtet, nicht als Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe.

Aus Sicht von pro barrierefrei e.V. ist klar:
Menschen mit Behinderungen sind keine wirtschaftliche Belastung.
Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht.

Unverhältnismäßig – für wen eigentlich?

Ist eine Rampe vor einem Ladengeschäft unverhältnismäßig?
Sind beidseitige Handläufe an einer Treppe eine unbillige Forderung?

Diese Fragen werden häufig gestellt – aber selten aus der Perspektive der Betroffenen beantwortet. Für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, für ältere Menschen, für Menschen mit Gleichgewichtsproblemen oder chronischen Erkrankungen bedeutet eine Stufe ohne Rampe: kein Zugang. Eine Treppe ohne sicheren Handlauf bedeutet: Gefahr, Angst oder vollständigen Ausschluss.

Was für Unternehmen oft als „Mehraufwand“ diskutiert wird, ist für Menschen mit Behinderungen oft der Unterschied zwischen Teilhabe und Ausgrenzung.

Barrieren sind menschengemacht – und damit veränderbar

Barrieren entstehen nicht durch Behinderungen, sondern durch eine Umwelt, die einseitig für den „Standardmenschen“ geplant ist. Eine Stufe ist kein Naturgesetz. Ein fehlender Handlauf ist keine Zwangsläufigkeit. Es sind bewusste oder unbewusste Entscheidungen.

Der Nutzen beidseitiger Handläufe zeigt exemplarisch, dass Barrierefreiheit kein Spezialthema für eine kleine Gruppe ist. Handläufe helfen Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, Menschen nach Unfällen oder Operationen, Eltern mit Kindern – und letztlich allen.
Barrierefreiheit ist Design für Vielfalt, nicht für Sonderfälle.

Wirtschaftliche Zumutbarkeit darf kein Vorwand sein

Natürlich muss es eine Abwägung geben. pro barrierefrei e.V. verkennt nicht, dass kleine Betriebe andere Möglichkeiten haben als große Konzerne. Aber wir warnen ausdrücklich davor, den Begriff der „Unverhältnismäßigkeit“ als generelle Ausrede für Untätigkeit zu missbrauchen.

Viele Maßnahmen sind kostengünstig oder schrittweise umsetzbar. Barrierefreiheit ist häufig förderfähig. Sie erschließt neue Kundinnen und Kunden, statt sie auszuschließen.

Wer Menschen mit Behinderungen den Zugang verwehrt, verzichtet nicht nur auf Umsatz, sondern verletzt grundlegende Rechte.

Barrierefreiheit ist keine Gnade – sie ist Pflicht

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit hat sich der Staat verpflichtet, Barrieren auch im privaten Bereich abzubauen. Teilhabe darf nicht davon abhängen, ob ein Unternehmen freiwillig kulant ist.

Ein Gesetz, das Barrierefreiheit stärkt, darf wirtschaftliche Interessen nicht höher gewichten als das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Menschenrechte stehen nicht unter Kostenvorbehalt.

Unser Appell

Titelbild: Ist eine Rampe vor einem Ladengeschäft unverhältnismäßig?
Sind beidseitige Handläufe an einer Treppe eine unbillige Forderung? Der Stadtfriseur in Paderborn hat umgehend reagiert. Wir sagen Danke



pro barrierefrei e.V. fordert:
eine klare, wirksame Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Bereich,
eine enge Auslegung des Begriffs „unverhältnismäßig“,
und eine Debatte, die Menschen mit Behinderungen nicht als Problem, sondern als selbstverständlichen Teil dieser Gesellschaft begreift.

Eine Rampe ist kein Luxus.
Ein Handlauf ist keine Zumutung.
Barrierefreiheit ist der Maßstab für eine inklusive, zukunftsfähige Gesellschaft.

Nicht die Barrierefreiheit belastet die Wirtschaft,
sondern Barrieren belasten Menschen.

probarrierefrei
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