Behindertengleichstellungsgesetz: Jetzt verbindliche Barrierefreiheit schaffen
Düsseldorf. Der gemeinnützige Verein pro barrierefrei e.V. begrüßt die deutlichen und klar begründeten Kritikpunkte, die die BAG SELBSTHILFE heute zum Referentenentwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgelegt hat. Auch aus Sicht von pro barrierefrei e.V. bleibt der Entwurf weit hinter den Anforderungen zurück, die notwendig wären, um Barrierefreiheit endlich verbindlich und flächendeckend zu verankern.
Die BAG SELBSTHILFE hatte in ihrem Beitrag unter anderem bemängelt, dass private Anbieter und Dienstleister weiterhin weitgehend von Verpflichtungen zur Barrierefreiheit ausgenommen bleiben sollen. pro barrierefrei e.V. schließt sich dieser Kritik ausdrücklich an.
„Wir unterstützen die Einschätzung der BAG SELBSTHILFE vollumfänglich: Wenn Unternehmen und private Dienstleister weiterhin nur auf freiwilliger Basis Barrierefreiheit umsetzen sollen, wird es keine echte gesellschaftliche Gleichstellung geben. Barrierefreiheit muss überall dort verpflichtend sein, wo Menschen leben, arbeiten, einkaufen und Dienstleistungen nutzen“, betont pro barrierefrei e.V.
Auch die im Entwurf formulierte Einstufung baulicher Anpassungen oder Änderungen an Dienstleistungen als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ für Unternehmen bewertet der Verein – ebenso wie die BAG SELBSTHILFE – als nicht nachvollziehbar. Schon einfache Maßnahmen könnten damit verhindert werden.
„Die BAG SELBSTHILFE weist zu Recht darauf hin, dass selbst minimale Anpassungen wie ein Haltegriff in Frage gestellt werden könnten. Wer solche Grundanforderungen als unzumutbar definiert, versteht Barrierefreiheit nicht als Menschenrecht, sondern als Belastung. Das ist inakzeptabel“, so der Verein.
Ein weiterer zentraler Punkt, den die BAG SELBSTHILFE kritisiert und den pro barrierefrei e.V. ausdrücklich unterstützt, betrifft die Beschränkung des Verbandsklagerechts auf reine Feststellungsklagen. Nach Auffassung beider Organisationen verhindert diese Regelung eine wirksame Umsetzung und Durchsetzung von Rechten.
„Barrieren nur feststellen zu dürfen, ohne deren Beseitigung einklagen zu können, schafft keinen Fortschritt. Es erzeugt einen zahnlosen Rechtsrahmen, der weder Menschen noch Organisationen schützt“, erklärt pro barrierefrei e.V.
Der Verein schließt sich daher dem Appell der BAG SELBSTHILFE an und fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.
„Der Beitrag der BAG SELBSTHILFE hat klar gezeigt, wo die strukturellen Lücken liegen. Jetzt ist die Politik am Zug, ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen, das diesen Namen auch verdient – mit klaren Pflichten, wirksamer Durchsetzung und echten Konsequenzen bei Verstößen“, fasst pro barrierefrei e.V. zusammen.
Titelbild: Behinderten-Beauftragter der Bundesregierung