Positionspapier:
pro barrierefrei e.V. zu Empfehlung 17 der Sozialstaatskommission
1. Anlass und Einordnung
Am 27. Januar 2026 hat die Kommission zur Sozialstaatsreform ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Mit Empfehlung 17 richtet sich der Blick ausdrücklich auf die Eingliederungshilfe. Vorgeschlagen wird, den laufenden Dialogprozess des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Ländern und Kommunen stärker auf Maßnahmen zur zeitnahen Begrenzung der Kosten zu fokussieren und diesen Prozess bis Mitte 2026 abzuschließen.
pro barrierefrei e.V. nimmt diese Empfehlung zum Anlass, um klar Stellung zu beziehen. Wir sehen die Gefahr, dass unter dem Primat der Kostenbegrenzung grundlegende Prinzipien der Behindertenpolitik infrage gestellt werden.

2. Grundhaltung von pro barrierefrei e.V.
Eingliederungshilfe ist kein Kostenfaktor, sondern ein zentrales Instrument zur Verwirklichung gleichberechtigter Teilhabe. Sie dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes. Maßstab allen Handelns müssen die Rechte, Bedarfe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen sein.
Reformen dürfen nicht zu einer schleichenden Absenkung von Leistungsstandards führen. Eine Debatte, die primär auf Kostendämpfung ausgerichtet ist, verfehlt den menschenrechtlichen Auftrag des Sozialstaats.
3. Kritische Bewertung der Empfehlung 17
Die in Empfehlung 17 benannten Ansatzpunkte – bessere Abstimmung der Leistungen, Klärung von Schnittstellen, Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, stärkere Steuerung sowie Änderungen im Vertragsrecht – bergen erhebliche Risiken:
Individuelle Bedarfe könnten durch Pauschalierungen verdrängt werden.
Zuständigkeitsklärungen könnten zu Verzögerungen oder Leistungslücken führen.
Wirtschaftlichkeitsvorgaben könnten das Wunsch- und Wahlrecht faktisch einschränken.
Änderungen im Vertragsrecht könnten Lohndruck erzeugen und den Fachkräftemangel verschärfen.
Aus Sicht von pro barrierefrei e.V. ist insbesondere problematisch, dass Kostensenkung explizit als Ziel benannt wird, während der Schutz von Teilhaberechten nicht gleichermaßen hervorgehoben wird.
4. Fünf rote Linien
pro barrierefrei e.V. formuliert für den weiteren Dialogprozess folgende unverhandelbare Grundsätze:
1. Personenzentrierung bleibt verbindlich
Leistungen müssen sich am individuellen Bedarf orientieren, nicht an pauschalen Kostenvorgaben.
2. Wunsch- und Wahlrecht ist zu sichern
Wirtschaftliche Erwägungen dürfen nicht über das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsberechtigten gestellt werden.
3. Keine Leistungslücken durch Schnittstellenpolitik
Zuständigkeitsfragen dürfen niemals zulasten der Betroffenen gehen.
4. Verbindliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
Selbstvertretungen und Verbände müssen gleichberechtigt in den Dialogprozess eingebunden werden.
5. Qualität und Arbeitsbedingungen sind zu schützen
Tarifbindung, Fachlichkeit und Qualität dürfen nicht Gegenstand von Sparstrategien sein.
5. Unsere Forderungen
pro barrierefrei e.V. fordert Bund, Länder und Kommunen auf,
den Dialogprozess Eingliederungshilfe konsequent an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten,
Transparenz über geplante Maßnahmen und deren Auswirkungen herzustellen,
klare Schutzmechanismen für Wunsch- und Wahlrecht sowie Personenzentrierung zu verankern,
und Teilhabe als Investition in eine inklusive Gesellschaft zu begreifen.
6. Schlussbemerkung
Eine nachhaltige Reform des Sozialstaats darf nicht auf Kosten derjenigen erfolgen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Inklusion ist kein Sparmodell, sondern ein verfassungs- und menschenrechtlicher Auftrag.
pro barrierefrei e.V. wird den weiteren Prozess kritisch begleiten und sich weiterhin für eine barrierefreie, inklusive und solidarische Gesellschaft einsetzen.