Gemeinnützige Selbsthilfegruppe nimmt Bezug auf die AWO-Stellungnahme zur Neuen Grundsicherung

Bad Driburg. Pro barrierefrei e.V. teilt viele der zentralen Kritikpunkte, die die AWO in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Neuen Grundsicherung formuliert. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen sind diese Bedenken jedoch nicht nur allgemeiner sozialpolitischer Natur – sie treffen besonders hart, weil bestehende Barrieren und Mehrbedarfe nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Die AWO warnt zurecht vor der Abschaffung der Karenzzeit für Vermögen und vor einer deutlichen Absenkung der Vermögensfreibeträge.  Für Menschen mit Behinderungen ist dieses Vermögen oft nicht Luxusvermögen, sondern überlebenswichtige Rücklage – etwa für Hilfsmittel, barrierefreie Wohnanpassungen, Assistenzleistungen oder unvorhergesehene behinderungsbedingte Ausgaben. Wird es von Anfang an angerechnet, verringert sich ihre finanzielle Sicherheit massiv. Dieser Punkt, den die AWO als „sozialpolitischen Rückschritt“ benennt, ist für pro barrierefrei existenziell.

Auch die von der AWO kritisierten drastischen Sanktionen – insbesondere der geplante einheitliche Satz von 30 % Leistungskürzung bereits beim ersten Pflichtverstoß und die Möglichkeit eines vollständigen Entzugs der Kosten der Unterkunft bei wiederholten Meldeversäumnissen – bergen besondere Risiken für Menschen mit Behinderungen.  Viele von ihnen haben bereits mit gesundheitlichen oder organisatorischen Barrieren zu kämpfen, die das Einhalten von Terminen oder Mitwirkungspflichten erschweren können. Ein scharfes Sanktionssystem kann nicht nur finanzielle Not verschärfen, sondern konkret die Teilhabe gefährden, weil dann Basisleistungen für Wohnung, Heizung oder Assistenz nicht mehr gesichert sind.

Die AWO hebt zudem hervor, dass durch die geplante Reform die Kosten für Unterkunft und Heizung komplizierter geregelt werden sollen, vor allem in Kombination mit Sanktionen.  Für Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind, ist ein stetiger und verlässlicher Zugang zu angemessenem Wohnraum eine Grundvoraussetzung für Teilhabe. Jegliche Unsicherheit oder Kürzung an dieser Stelle kann schwerwiegende Konsequenzen haben, bis hin zum Verlust der Wohnung.

Positiv bewertet die AWO in ihrem Papier bestimmte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Sie sieht Chancen in der Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers und Maßnahmen nach § 16e SGB II.  Doch pro barrierefrei e.V. teilt auch hier die Bedenken der AWO: Die geplante Wiedereinführung eines Vermittlungsvorrangs – der Qualifizierung weniger Raum gibt – setzt falsche Prioritäten. Menschen mit Behinderungen benötigen oft individuell angepasste Qualifizierungsangebote, längere Einarbeitungszeiten, unterstützende Infrastruktur oder barrierefreie Arbeitsplätze. Ein Fokus allein auf „sofortige Vermittlung“ ignoriert solche Bedarfe.

Darüber hinaus zeigt die AWO in ihrer Stellungnahme den generellen Geist des Entwurfs als von Misstrauen geprägt auf: Sie spricht von „schriftlichen Regelungen, die teilweise sogar hinter Hartz IV zurückfallen“.  Für pro barrierefrei ist klar: Ein modernes Sozialstaatssystem muss gerade für besonders vulnerablen Menschen – wie vielen mit Behinderungen – auf Vertrauen, Unterstützung und struktureller Solidarität beruhen, nicht auf Drohkulissen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Barrierefreiheit bei der Digitalisierung, den die AWO indirekt anspricht, wenn sie vor komplexeren Verwaltungsregeln warnt.  Für pro barrierefrei muss eine Reform verbindlich sicherstellen, dass digitale Verfahren, Antragsformulare, Mitteilungspflichten und Meldeprozesse barrierefrei sind – in Bezug auf Sprache, Format (z. B. Leichte Sprache), technische Zugänglichkeit und Unterstützung.

Forderungen von pro barrierefrei e.V. auf Basis der AWO-Kritik:

1. Erhalt von Schonvermögen: Die Karenzzeit für Vermögen muss bestehen bleiben oder besonders für Menschen mit Behinderungen ausgeweitet werden, damit Rücklagen für Hilfsmittel, Assistenz oder barrierefreien Wohnraum nicht sofort gefährdet werden.


2. Abmilderung von Sanktionen: Sanktionsmechanismen müssen behinderungssensibel gestaltet werden. Statt pauschaler Kürzungen sollte es eine differenzierte Prüfung geben, die gesundheitliche, psychische oder organisatorische Einschränkungen berücksichtigt.


3. Wohnsicherheit gewährleisten: Die Reform darf nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen den Zugang zu barrierefreiem Wohnraum verlieren. Sicherstellungsmechanismen müssen so ausgestaltet sein, dass Wohnkosten nicht willkürlich gekürzt werden.


4. Qualifizierung vor Vermittlung: Der Vorrang der Vermittlung darf nicht auf Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen gehen, insbesondere bei Menschen mit Behinderungen, die zusätzliche Unterstützung und Zeit benötigen.


5. Digitale Barrierefreiheit garantieren: Alle digitalen Verfahren im Rahmen der Grundsicherung müssen barrierefrei ausgestaltet sein – das heißt: leicht verständlich, technisch zugänglich und mit alternativen Kommunikationswegen (z. B. analog oder assistiert) versehen.

Schlussbemerkung: In ihrem Stellungnahmepapier skizziert die AWO einen grundlegenden Widerspruch in der geplanten Reform der Neuen Grundsicherung: Einerseits der Anspruch auf Solidarität, Teilhabe und ein menschenwürdiges soziales Sicherungssystem – andererseits ein Entwurf, der verstärkt auf Sanktionen, Kontrolle und Ressourcenkürzungen setzt. pro barrierefrei e.V. schließt sich dieser Einschätzung an, sieht aber darüber hinaus besondere Gefährdungen für Menschen mit Behinderungen. Eine Grundsicherung, die Teilhabe ermöglichen soll, darf gerade für diese Zielgruppe nicht zu einer Quelle existenzieller Unsicherheit werden. Wir fordern die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die AWO-Kritik ernst zu nehmen, die Gesetzespläne zu überarbeiten und dabei die Belange behinderter Menschen konsequent und systematisch einzubeziehen.

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