Steigende Friedhofs- und Bestattungskosten trotz fehlender Rollstuhl-Toilette


Bad Driburg. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zu den erneut steigenden Friedhofsgebühren zeigt deutlich, wie groß der Handlungsdruck für Kommunen geworden ist . Laut der Kalkulation von HEYDER & Partner werden Gebührenerhöhungen kaum zu vermeiden sein.  Für viele Menschen kommen diese Kosten in einer ohnehin belastenden Lebensphase hinzu – und treffen insbesondere jene hart, die gesundheitlich oder finanziell eingeschränkt sind.

Aus Sicht von pro barrierefrei e. V. darf die Debatte nicht allein auf betriebswirtschaftliche Fragen verengt werden. Die Kosten für Beerdigungen und die Ausgestaltung von Bestattungsformen müssen immer auch unter dem Aspekt der Vielfältigkeit menschlicher Lebens- und Körperrealitäten betrachtet werden. Menschen unterscheiden sich nicht nur in ihren kulturellen oder religiösen Vorstellungen, sondern auch in ihrer körperlichen Verfassung – und genau das muss sich im Bestattungswesen widerspiegeln.

Nicht jede Person ist in der Lage, regelmäßig ein Grab zu pflegen, lange Wege auf dem Friedhof zurückzulegen oder Stufen, Steigungen und unübersichtliche Wegeführungen zu bewältigen. Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, chronischen Erkrankungen, Sinnesbehinderungen oder altersbedingten Einschränkungen können klassische Grabformen eine dauerhafte Überforderung darstellen – emotional wie körperlich.

Wir begrüßen daher ausdrücklich den einstimmig beschlossenen Antrag, alternative Modelle wie ein Kolumbarium in Teilen der Friedhofshalle oder die Verpachtung geeigneter Flächen an Gärtnereien zu prüfen. Solche Konzepte bieten nicht nur finanzielle Entlastung, sondern eröffnen auch barrierearme und körperlich leistbare Formen des Gedenkens. Sie ermöglichen Teilhabe, ohne von den Hinterbliebenen körperliche Belastbarkeit oder langfristige Pflegeleistungen vorauszusetzen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass es nach wie vor an einer Rollstuhl-Toilette fehlt.

Darüber hinaus ist für pro barrierefrei e. V. auch das liberale rheinland-pfälzische Modell im Bestattungsrecht ein denkbarer Weg. Mehr Wahlfreiheit bei Bestattungsformen kann den sehr unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen von Menschen Rechnung tragen – sei es durch kürzere Wege, zentrale Gedenkorte, pflegefreie Grabformen oder alternative Erinnerungsorte. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Optionen klar geregelt, sozial ausgewogen und konsequent barrierefrei ausgestaltet werden.

Vielfalt im Bestattungswesen bedeutet aus unserer Sicht:

■ unterschiedliche körperliche Belastbarkeiten ernst zu nehmen,

■ selbstbestimmte Entscheidungen bis zuletzt zu ermöglichen,

und Angehörige nicht durch starre Strukturen zu überfordern.

Die aktuelle Diskussion um das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz macht deutlich, wie notwendig ein moderner, inklusiver Ansatz ist. Ein würdevoller Abschied darf nicht davon abhängen, wie fit, mobil oder leistungsfähig jemand ist. Kostenbewusstsein, Wahlfreiheit und Barrierefreiheit sind keine Gegensätze – sie sind die Grundlage eines solidarischen und zukunftsfähigen Bestattungswesens.

Titelbild: Historische Aufnahme aus dem Archiv Meiners vom Wrstfriedhof mit der alten Kapelle.  (retuschiert und coloriert)
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