Bad Driburg. Das fragt sich so mancher Zeitgenosse, der der Straßenverkehrsordnung folgt und den Gehweg nutzt. Dumm ist halt nur, wenn es sich um einen Rollstuhlfahrer oder um jemanden am Rollator handelt. Wenn er ganz viel Glück hat, findet er in unmittelbarer Nähe zur Barriere eine Bordsteinabsenkung und muss dann risikobehaftet den Straßenraum nutzen. Ansonsten heißt es frei nach dem Motto “Gehe zurück zum Start!” Besonders brenzlig wird es, wenn er er nicht wenden kann und diesen Parcours nun rückwärts absolvieren muss.

Ein Bürger der Stadt, der ein Herz ❤️ für Rollifahrer hat, stellt die Tonne an den Straßenrand und hält den Fußweg frei. Dumm ist jedoch, dass das verboten ist.

Halten wir fest: Fussgänger blockieren ist erlaubt – Fahrbahnränder sind höchstens für parkende Autos erlaubt.

Ein weiteres aktuelles Beispiel:

Gleiches Hindernis am Kindergarten in der Georg-Nave-Straße
Foto: unbekannt
Beherztes Beiseiteschieben um den Weg für Rollstuhlfahrer frei zu machen.
Foto: unbekannt

Diese beiden Bilder stammen von einem Rollstuhlfahrer aus einer benachbarten Klinik. Diese hat er pro barrierefrei gesandt.

Zwei Fussgänger haben die Tonne beiseite geschoben um die Barriere zu beseitigen. Wahrscheinlich hätte diese bis Montag dort den Gehweg versperrt. Auch für Eltern mit Kinderwagen, würde diese spätestens am Montag Morgen ein Hinderniss darstellen, wenn sie zum Kindergarten wollen.

probarrierefrei
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