pro barrierefrei weist Polizei auf abgeklebten Lautsprecher an Ampelanlage hin

Bad Driburg. Eın sehbehinderter Bürger der Stadt wollte kürzlich die Ampelanlage am Westfriedhof (Lange Straße) überqueren. Es wäre beinahe zu einem folgenschweren Unfall gekommen, wäre nıcht eine Begleitperson anwesend gewesen. Wer macht so etwas, fragt sich die Bad Driburger Selbsthilfegruppe? 

Ein akustisches Signal an Ampelanlagen hilft Menschen mit Sehbehinderung eine Straße ebenfalls sicher zu überqueren. Die Straßenverkehrsordnung weist mıt den Paragraphen 315b auf gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr hin. Im Absatz (1) heißt es: Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er 

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 
2. Hindernisse bereitet oder 
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eıngriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mıt Geldstrafe bestraft. Allein der Versuch ist nach Absatz (2) strafbar.

Mittlerweile hat dıe Polizei das Klebeband entfernt Der stellvertretende Vorsitzende von pro barrierefrei, Stefan Ingram, ist seit längerem mit den zuständigen Behörden wie Straßen. NRW sowie der Kreisverwaltung im Gespräch.

Die Selbsthilfegruppe, die seit kurzem einen Vereinsstatus besitzt, bittet erneut um Rücksichtnahme auch gegenüber Menschen mit Behinderung, wie sie eıne Sehschwäche darstellt. Diese Mitmenschen sind auf solche akustischen Signale oftmals angewiesen Dabei weiß die Gruppe durchaus um das Problem für Anwohner, die sich durch dieses Leitsignal gestört fühlen könnten. Hier müssen für alle Beteiligten Lösungen gefunden werden, die eines jedoch nicht dürfen: Menschenleben in Gefahr bringen. 

Das nächste Treffen im Evangelischen Gemeindehaus ın der Brunnenstraße findet am 1. Oktober um 18 Uhr statt Besuchen Sie diese doch bitte eınmal persönlich zum lockeren Gedankenaustausch. 

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte hier! ➡️

schwerer-eingriff-in-den-straßenverkehr

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