Bad Driburg. (pz) Mit großem Erstaunen und eigentlich nicht nachvollziehbar lesen wir Ihre Erklärung bezüglich des bereits in Umlauf gebrachten Fragebogens “Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt” auch auf der Facebookseite der Stadt Bad Driburg.

Auszug aus dem Statement der Stadt:

“….Nun liegen uns mehrere Hinweise aus der Bürgerschaft zu dieser Befragung vor. Diese Hinweise beziehen sich auf Vorgaben des Datenschutzes, die trotz der von uns vorgesehenen Anonymität einzuhalten sind. Zunächst sind wir wie immer dankbar für Hinweise aus der Bürgerschaft. Es gilt auszuschließen, dass trotz der Anonymität Rückschlüsse darauf gezogen werden können, um wen es sich bei den Beantwortenden handelt. Uns interessiert lediglich die Antwort, nicht wer sie gegeben hat. Wir sind ferner darauf hingewiesen worden, dass selbst als anonym konzipierte Fragebögen ggfls. mit einer durch Unterschrift bestätigten Erklärung zu versehen sind, dass man mit der Auswertung einverstanden ist. Hier offenbart sich – wenn auch datenschutzrechtlich offensichtlich so vorgegeben – ein kaum rational aufzulösender Widerspruch. Man soll einerseits aus den Antworten nicht auf die Person schließen können, diese soll aber durch Unterschrift ihr Einverständnis erklären, so dass man dann umso mehr weiß, um wen es geht……”

Wir als Selbsthilfegruppe möchten sie auf folgendes aufmerksam machen: 

AUCH UNS IST DER DATENSCHUTZ UNENDLICH WICHTIG

1. Offenbar sind von Ihnen die Anmerkungen im Schreiben von Herrn Spieker, Dipl.-Soz.-Päd. (FH)/ Rechtliche Betreuung, betrieblicher Datenschutzbeauftragte, nicht richtig gelesen worden. 

Denn hier wurde nicht erklärt, dass man einen anonymen Fragebogen gegebenenfalls unterschreiben kann und damit die Daten freigegeben sind. Sondern es wurde in erster Linie darauf aufmerksam gemacht, dass eine anonyme Umfrage, so anonym sein muss, dass keine Rückschlüsse auf dem Auszufüllenden zu ziehen sind, oder dies nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. 

Die Freigabe zur Unterschrift bezog sich nicht nur auf die Anonymität des Fragebogens an sich, sondern laut Artikel 6, DSGVO auch auf das Einverständnis und die Rechtsgültigkeit der gesammelten Daten, sowie die Absicht, diese zu verwerten. 

Dazu fehlt der Stadt die Rechtsgrundlage, ebenso besteht keinerlei Notwendigkeit für solch eine Umfrage. 

Wir weisen in diesem Zusammenhang auch noch mal ausdrücklich auf dem vom Herrn Spieker angemerkten Artikel 9 der DSGVO hin.

2. Bezüglich der nicht eingehaltenen Datenschutzrichtlinien bei der Fragebogenaktion, von Ihnen noch in der im Juni 2020 statt gefundenen, öffentlichen Stadtratsitzung (ja auch übersehen und hoch gelobt), wurden Sie, bzw. die Stadt, nicht von irgendeiner Bürgerschaft drauf aufmerksam gemacht, sondern Herr Koch wurde als Datenschutzbeauftragter, so meldet es das Online Magazin ‘Bad Driburg im Blick’, direkt vom Herrn Spieker angeschrieben. Dies erfolgte aufgrund der vehementen Verletzung der Datenschutzrichtlinien lt. DSGVO.

Die Stadt wurde schriftlich aufgefordert, so ist es der Meldung zu entnehmen, diese Aktion sofort zu beenden und sämtliche bereits zugesandten und ausgefüllten Fragebögen zu vernichten, sowie vorgeschlagen, eine Selbstanzeige bei der Landesdatenschutzbeauftragten ins Auge zu fassen.

In ihrer Erklärung hat man aber eher das Gefühl als ob die Stadt sich über diese Datenschutzrichtlinien lustig macht. So etwas sollte auf keinen Fall als Gegendarstellung benutzt werden, da dies den Eindruck erweckt, dass die Stadt Bad Driburg sich an geltende Gesetze nicht halten möchte oder diese für unsinnig hält.

Weiterhin sollten sie beachten, dass man solch einen notwendigen Abbruch und die daraus folgenden,  notwendigen Schritte auch niederschwellig über sämtliche regionalen Medien wie Radio und Tageszeitung und nicht nur auf einer Facebookseite oder stadteigener Internetseite den Bürgern mitteilen kann, weil hierbei gerade ältere und behinderte Menschen und somit viele Bewohner von Bad Driburg, die überhaupt gar kein Internet haben, außen vor bleiben. 

Dieses intransparente und mit Barrieren versehene Vorgehen kritisieren wir als Selbsthilfegruppe auf das Schärfste.

Sie sind verpflichtet, das so den Bürgern mitzuteilen, dass diese Informationen auch jeden Bürger, dem solch ein Fragebogen zugestellt wurde, unverzüglich erreicht.

In diesem Fall ist wohl das naheliegendste, dass dieser Abbruch genauso publik gemacht wird, wie die Zustellung des Fragebogens.

Es zeugt von großer Stärke, auch in der Wahlkampfzeit Fehler einzugestehen. Denn diese darf jeder machen. Aber wir Wähler erwarten Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit von unseren amtierenden Bürgermeister und den Kandidaten.  

In diesem Sinne, wünschen wir Ihnen eine zahlreiche Wahlbeteiligung.

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